Im "Beobachter" Nr. 15 vom 25. Juli 2014 gibt es auf Seite16 einen interessanten Artikel mit dem Titel: Brüste bis zum Bauchnabel sind keine Normvariante. Es sind Berichte von Patientinnen, deren Brustverkleinerung oder einseitige Brustangleichung nach Brustkrebs von den Krankenkassen nicht bezahlt werden will.
Im Text gibt es dazu auch einen Kommentar aus unserer Praxis.
Freitag, 25. Juli 2014
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